Liebe Schulgemeinschaft,
leider liegt der Inzidenzwert im Landkreis Fürstenfeldbruck weiterhin über 100. Somit gilt gemäß der heutigen Bekanntmachung des Landratsamts ab dem 19.04.2021 und bis einschließlich 25.04.2021 gem. der 12. BayIfSMV für das Gymnasium Gröbenzell folgendes (Fortsetzung der bestehenden Regelung):
Für die Q11 und die Q12 findet weiterhin Wechselunterricht statt, in allen übrigen Jahrgangsstufen (5. – 10. Jgst.) Distanzunterricht. Die Notbetreuung wird weiterhin angeboten.
Die Teilnahme am Präsenzunterricht sowie der Not- und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern gem. § 18 Abs. 4 Satz 1 der 12.BayIfSMV nur erlaubt, wenn sie sich mindestens zwei Mal wöchentlich, nach Maßgabe von § 18 Abs. 4 Sätze 2 bis 5 der 12. BayIfSMV, einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen.
Den vollständigen Text der Bekanntmachung finden Sie auf der Homepage des Landratsamts (www.lra-ffb.de).
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung
Liebe Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe, liebe Eltern,
wir freuen uns darauf, Dich/Sie persönlich kennenzulernen. Um Euch/Ihnen schon einmal einen ersten Eindruck von unserer Schule zu vermitteln, haben wir ein kleines Video über unsere Schule gedreht und eine Broschüre erstellt.
Viel Spaß beim Kennenlernen unserer Schule.