Nach § 20 der BaySchO können Schüler in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden. Dafür muss die Genehmigung rechtzeitig (d.h. in der Regel 3 Tage vorher) eingeholt werden. Dies gilt auch für (Zahn)-Arzttermine. Das Beurlaubungsformular finden Sie im Elternportal.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.