Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler einen angesagten Leistungsnachweis (Schulaufgabe, Referat, o.ä.), ist innerhalb von zehn Tagen ein ärztliches Attest vorzulegen.
Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler einen angesagten Leistungsnachweis (Schulaufgabe, Referat, o.ä.), ist innerhalb von zehn Tagen ein ärztliches Attest vorzulegen.