Liebe Eltern,

um Ihnen trotz des abgesagten Informationsabends die Möglichkeit zu geben, sich über unsere Schule zu informieren, finden Sie hier Informationsmaterial zum Gymnasium Gröbenzell. Sollten Sie Fragen haben, können Sie zudem gerne einen Telefontermin mit der Schulleitung über das Sekretariat vereinbaren (T: 08142 – 579 536 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ).

Wie im letzten Jahr sollte die Anmeldung in diesem Jahr nicht persönlich, sondern auf dem Postweg erfolgen. Sie finden untenstehend die hierfür erforderlichen Unterlagen sowie eine Checkliste.
Auf diese Weise bietet sich die Möglichkeit, zur Einschreibung notwendige Formulare (siehe unten) schon vorab einzusehen und zu Hause in Ruhe zu lesen. So können Sie zum Beispiel zur offenen Ganztagesschule, zur Chor- oder Forscherklasse in aller Ruhe Überlegungen anstellen.
Nachdem Sie die Vollständigkeit mit Hilfe der Checkliste geprüft haben, senden Sie uns diese Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben bis zum 11. Mai 2021 zu. Bitte leiten Sie uns das Übertrittszeugnis im Original zu. Auch die Passfotos für die Fahrschülerinnen und Fahrschüler benötigen wir im Original. Alle anderen Dokumente können Sie in Kopie einreichen. Bei den Anmeldeformularen benötigen wir die unterschriebenen Originale.
Wenn Ihnen die beschriebene Anmeldung auf dem Postweg nicht möglich ist, können Sie Ihr Kind auch im Ausnahmefall persönlich anmelden. Hierzu bitten wir Sie, telefonisch vorab einen Termin zu vereinbaren (Rufnummer: 08142 – 579 536). Termine können für den 10. Mai im Zeitraum von 14 – 16 Uhr und für den 11. Mai im Zeitraum von 14 – 16 Uhr vereinbart werden. An diesen Tagen liegen auch die Anmeldeformulare im Schulhaus aus und können vor Ort ausgefüllt werden. Es ist nicht notwendig, dass Ihre Tochter oder Ihr Sohn bei der Anmeldung anwesend ist.

Sollten Sie im Ausnahmefall einen persönlichen Termin vereinbaren, bitten wir Sie, folgende Regeln zu beachten:

    • Maske auf dem Schulgelände tragen,
    • eigene Stifte mitbringen
    • kommen Sie, wenn möglich ohne Kinder
    • füllen Sie die Formulare soweit möglich schon im Vorfeld aus
    • denken Sie an die Kopien benötigter Originaldokumente
    • eine Schulbesichtigung ist nicht möglich

Zum 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Dies sieht unter anderem vor, dass alle Schülerinnen und Schüler, die nach dem 01.03.20 an einer Schule aufgenommen werden, vor Unterrichtsbeginn einen Nachweis gemäß Masernschutzgesetz erbringen. Nachdem auf Grund der Pandemie der Masernschutz vielfach noch nicht erfasst wurde, muss der Nachweis über den Masernschutz von allen Schülerinnen und Schülern bei der Einschreibung vorgelegt werden. Wie der Nachweis erbracht werden kann, können Sie dem Elterninformationsschreiben des Staatsministeriums zum Maserschutzgesetz entnehmen. Bitte legen Sie ihrer Anmeldung die entsprechenden Kopien bei. Zu Schulbeginn werden die Kopien mit den Originalen abgeglichen.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 einer staatlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule, die im Halbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik eine Durchschnittsnote von 2,0 oder besser aufweisen, bzw. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 einer staatlichen, kommunalen oder staatlich anerkannten Realschule, die im Halbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik eine Durchschnittsnote von 2,5 oder besser aufweisen, können für die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums vorangemeldet werden. Hierzu reichen Sie bitte die geforderten Unterlagen zusammen mit dem Zwischenzeugnis ein. Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses, sofern im Jahreszeugnis die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums festgestellt wurde.

Sollte Beratungsbedarf bestehen, bitte ich Sie nach Ausgabe der Übertrittszeugnisse einen telefonischen Termin über das Sekretariat zu vereinbaren (T.: 08142 – 579 536). Dies gilt insbesondere bei der Anmeldung von Schülerinnen und Schülern,

    • denen die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums nicht zuerkannt wurde, 
    • die aus anderen Bundesländern oder dem Ausland zuziehen,
    • bei denen eine Lese- bzw. Rechtschreibstörung vorliegt oder
    • bei denen eine besondere individuelle Unterstützung erforderlich ist. 

Diese Beratung liegt uns sehr am Herzen, um einen reibungslosen Ablauf des Probeunterrichts zu ermöglichen, um besondere Schwierigkeiten wie bei einem Umzug aus einem anderen Bundesland abzumildern oder um von Beginn an gut auf die Bedürfnisse des Kindes eingehen zu können

Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 18. Mai bis 20. Mai 2021 statt. Informationen hierzu erhalten Sie unmittelbar nach der Anmeldung.
Für die Anpassung des Verfahrens bitten wir Sie um Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen schon jetzt. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns, wenn wir Ihr Kind im September 2021 bei uns begrüßen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Boris Hackl, OStD
Schulleiter

Zum Übertritt benötigte Formulare: 


Bringen Sie bitte folgende Dokumente zur Einschreibung mit:

  • Übertrittszeugnis im Original
  • Geburtsurkunde im Original (auch Stammbuch)
  • Sorgerechtsbeschluss (falls alleinerziehend)
  • Staatsangehörigkeitsnachweis (falls nicht Deutsche/r und Aufenthaltsgenehmigung)
  • Bitte bringen Sie für alle Fahrschüler aus dem Landkreis FFB und aus der Stadt München ein Passfoto mit.
  • Nachweis über Masernschutz 

Informationen zum Elternportal:

Checkliste für den Übertritt

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